AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ILLCOM IT GmbH gelten für alle Geschäftsvorfälle (Lieferung von Hard- und  Individual- oder Standard-Software, Reparaturen, Installationen, Beratungen, Lieferungen und Leistungen weiterer Art). Diese AGBs sind Bestandteil aller Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern keine ausdrückliche Änderung der AGBs erfolgt. Jegliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der schriftlichen Form. Abweichende Einkaufsbedingungen werden durch die ILLCOM IT GmbH  nicht akzeptiert, auch wenn die ILLCOM IT GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag ausführt.

2. Angebote

Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen der ILLCOM IT GmbH sind freibleibend, wenn diese nicht ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet werden. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und werden im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner akzeptiert. Die verbindliche Annahme von Aufträgen bedarf der schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Führt die Änderung zu einer Preiserhöhung, so ist der Vertragspartner mit einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen sind Eigentum der ILLCOM IT GmbH und unterliegen dem  Urheberrecht. Ohne ausdrückliche Einwilligung der ILLCOM IT GmbH dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig benutzt, nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Lieferfristen und Termine

Soweit nicht ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart wurde, gelten alle Angaben an Hand der bei Bestellung bekannten Bedingungen nur annähernd. Angaben zur Lieferzeit erfolgen nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Teillieferungen sind vom Vertragspartner zu akzeptieren. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat die ILLCOM IT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.

Sie berechtigen die ILLCOM IT GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollte die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruhen ist die ILLCOM IT GmbH  berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Behinderung länger als drei Monate, ist der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die ILLCOM IT GmbH von ihrer Verpflichtung frei, kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Bei Auftreten von Behinderungen, wird die ILLCOM IT GmbH den Vertragspartner benachrichtigen.

Der Versand von Waren erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wird durch den Vertragspartner eine besondere Versandart verlangt, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Die ILLCOM IT GmbH haftet nicht für Beschädigung und Verlust während des Versandvorgangs. Bei Selbstabholung erfolgt keine Aufwandsentschädigung. Eine Versicherung des Transportgutes erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung auf Kosten des Vertragspartners.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe. Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden zusätzlich berechnet. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die ILLCOM IT GmbH mit Ablauf von sechs Wochen seit Vertragsschluss zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.

Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO ohne jeden Abzug, netto Kasse frei Zahlstelle. Jegliche Abzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf die ILLCOM IT GmbH ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem  Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Der Vertragspartner ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), stellt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung dar. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die ILLCOM IT GmbH ist nicht zur Annahme von Schecks und Wechsel als Zahlungsmittel verpflichtet. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners oder Verzögerungen bei der Begleichung von Forderungen nach Abschluss des Vertrages ist die ILLCOM IT GmbH außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

Kommt der Vertragspartner Vorleistungsverpflichtungen nicht nach, so kann die ILLCOM IT GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

Jegliche durch uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ILLCOM IT GmbH.  Jegliche Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden ist nur in dessen regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darf keinesfalls Ware zur Sicherung an Dritte übergeben werden.

Wird die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen tritt der Kunde dadurch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegen seinen Abnehmer an die ILLCOM IT GmbH ab. Eine Abtretung im Rahmen eines Kontokorrents erfolgt in der gleichen Höhe des Betrages die dem Kunden für die Vorbehaltsware berechnet wurde.

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Pfändung von Ware uns sofort unter Übermittlung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokoll und einer eidesstattlichen Versicherung, dass es sich bei der gepfändeten Ware um durch uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt, über die Zwangsvollstreckung zu informieren.

Übersteigt der Wert von überlassenen Sicherheiten den Betrag von noch offenen Forderungen nach Abzug von Sicherungs- und Lagerkosten die ausstehenden Forderungen um 20% ist der Kunde berechtigt die Freigabe von Sicherheiten im Wert der Überschreitung zu verlangen. Der Warenwert ergibt sich aus dem Listenpreis abzüglich 30% Sicherheitsabschlag. Bei einem Zahlungsverzug oder Zugriff durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder einem Vermögensverfall durch den Kunden sind wir berechtigt zur Sicherung der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Der Kunde berechtigt hiermit alle Mitarbeiter der ILLCOM IT GmbH jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherung von Vorbehaltsware zu betreten.

Wird unsere Ware umgebildet, verarbeitet oder mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum daran (§§ 947,948,950 BGB), so ist vereinbart, dass das Eigentum des Vertragspartners an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer  Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Vertragspartner diese Güter unentgeltlich für die ILLCOM IT GmbH verwahrt.

6. Wartungs- und Reparaturarbeiten

Die Preise für von uns durchgeführte Wartungs- und Reparaturarbeiten sind Dienstleistungen. Deren Durchführung wird zum jeweils gültigen Preis laut unserer Preisliste berechnet. Fahrtkosten, Materialkosten und weiterer Aufwendungen werden zusätzlich separat laut unserer Preisliste berechnet.

Wird durch den Kunden ein Kostenvoranschlag verlangt werden für dessen Erstellung Aufwand und Arbeitszeit fällig. Die Kosten für diese Arbeiten werden vom Kunden getragen. Die Kosten eines Kostenvoranschlag sind nicht durch Service- oder Wartungsverträge abgedeckt. Zeiten die zur Fehlersuche verwendet werden sind Arbeitszeiten und werden nach unserer aktuellen Preisliste abgerechnet.

7. Garantie und Gewährleistung

Für durch die ILLCOM IT GmbH gelieferte Neuware geben wir eine Gewährleistung von 12 Monaten. Für Gebrauchtware wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden. Zur Geltendmachung einer Gewährleistung müssen festgestellte Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe schriftlich angezeigt werden, ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Nur die schriftliche Mitteilung einer Mangelrüge an die ILLCOM IT GmbH wird anerkannt. Sollte es auf Grund einer Mängelrüge zu einer Nachlieferung kommen gelten die Bestimmungen zu Lieferzeiten laut unseren AGBs. Für die beseitigung von Mängel durch Nacharbeiten ist uns eine angemessene Frist von 3 Wochen zu gewähren.

Beim Vorliegen eines tatsächlichen, festgestellten und durch den Kunden ordentlich mitgeteilten Mangel bestehen für den Kunden folgende Rechte:

Der Kunde hat das Recht von uns Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt durch uns gewählt in Form einer Neulieferung oder durch Behebung des Fehlers. Ob durch uns eine Neulieferung oder eine Mängelbeseitigung erfolgt liegt im Ermessen der ILLCOM IT GmbH.  Schlägt ein Nachbesserungsversuch fehl haben wir das Recht in einer angemessenen Frist einen erneuten Nachbesserungsversuch durchzuführen. Schlägt diese erneute Nachbesserung fehl hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung in angemessener Höhe zu verlangen. Nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlicher Verletzung unserer Pflicht zur Lieferung von mängelfreier Ware hat der Kunde Recht auf Schadensersatz oder Aufwandsentschädigung. Eingetretene Schäden oder Aufwand hat der Kunde in Grund und Höhe nachzuweisen. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden die nach der Gefahrenübergabe durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder Dritte oder äußere Einflüsse durch ungeeignete Lagerungs- oder Betriebsorte entstanden sind. Schadensersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Lieferung wenn uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder im Fall von zurechenbarer Körperlicher Verletzung des Kunden.

Die Gewährleistung entfällt wenn entstandene Mängel auf folgendes zurückzuführen sind:

  • Der Kunde hat durch uns nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringen lassen
  • Es haben Personen die nicht durch uns oder den Hersteller autorisiert sind Arbeiten an den Geräten durchgeführt
  • Die durch uns gelieferten Waren wurden durch den Kunden verändert oder erweitert

Konnten durch den Kunden mitgeteilte Mängel nicht durch uns festgestellt werden trägt der Kunde wenn diese Kaufmann ist die Kosten für die Untersuchung und alle aus der Mängelrüge resultierten Aufwendungen.

Garantien werden generell vom Hersteller einer Sache an den Kunden weitergegeben und beinhalten für uns keinerlei Verpflichtungen.

8. Weiteres

Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mit der ILLCOM IT GmbH ergebenden Streitigkeiten. Die ILLCOM IT GmbH ist berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.

Alle mit der ILLCOM IT GmbH abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist im Geschäftsverkehr mit der ILLCOM IT GmbH ausgeschlossen.